Europa-SPD enttäuscht über neue Regeln zur CO2-Reduktion
Über zwei zentrale EU-Klimaschutzgesetze stimmt das Plenum des Europäischen Parlamentes am Dienstag, 17. April 2018 ab – eine Verordnung zur Wald- und Landnutzung sowie eine zur Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten. Insbesondere letztere ist in den Verhandlungen zwischen den Institutionen jedoch ausgehöhlt worden, kritisiert SPD-Klimaexperte Jo Leinen. „Das vorliegende Ergebnis trägt nicht dazu bei, die Klimaziele für 2030 zu erreichen“, warnt Jo Leinen. Es geht in beiden Fällen um eine Entscheidung über die Trilog-Ergebnisse.
Der Rat hat in den Verhandlungen durchgesetzt, mit den CO2-Reduktionen später zu beginnen und EU-Staaten mehr Flexibilität bei der Erreichung der Ziele einzuräumen. Auf diese Weise bestehe jedoch die Gefahr, dass bis 2030 knapp 400 Millionen Tonnen CO2 mehr ausgestoßen werden als es nach dem Entwurf des Parlaments der Fall wäre, so Jo Leinen: „Für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kommt es nicht in Frage, einem derart verwässerten Klimaschutzgesetz zuzustimmen. 2018 wird ein bedeutendes Jahr für den internationalen Klimaschutz und die Umsetzung des Pariser Abkommens. Im Vorfeld der Klimakonferenz in Polen sind klare Maßnahmen zur CO2-Reduktion nötig, um die Glaubwürdigkeit ambitionierter EU-Klimapolitik zu stärken.“ In den nächsten zwei Jahren gehe es darum, die Klimaschutzvorgaben bis 2030 zu verbessern, erklärt Jo Leinen.
Die zweite Verordnung, die zur Abstimmung steht, hat das Ziel, die Wald- und Landnutzung in die Klimabilanz der EU-Mitgliedstaaten einzubeziehen. Rund 42 Prozent der Fläche in der EU ist von Wäldern bedeckt, die jährlich etwa 10 Prozent der Treibhausgasemissionen aufnehmen. Hier hat das Verhandlungsergebnis einige Verbesserungen gebracht, so Jo Leinen. „Wir dürfen unsere Anstrengungen beim Klimaschutz nicht auf die Wälder abwälzen. Weniger Klimagase im Verkehr und der Landwirtschaft müssen mit einer klugen Forstpolitik Hand in Hand gehen. Das Verhandlungsergebnis ist ein Lichtblick.“
Am 20. Juli 2016 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Verteilung der Anstrengungen zum Klimaschutz zwischen den Mitgliedstaaten bis 2030 sowie über die Wald- und Landnutzung vorgelegt. Im Dezember 2017 einigten sich Unterhändler des Parlamentes, des Rates und der Kommission jeweils auf einen gemeinsamen Text für die beiden Verordnungen. Nach der Abstimmung im Parlament müssen die Mitgliedstaaten die Verordnungen noch formal verabschieden.