EuGH entscheidet zugunsten von Passagieren
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag, 17. April 2018, geurteilt, dass Fluglinien ihren Kunden auch dann eine Entschädigung für Verspätungen schulden, wenn diese aufgrund eines kurzfristigen hohen Krankenstands aufgetreten sind. „Fluglinien versuchen leider immer wieder, sich vor den gesetzlich festgeschriebenen Zahlungen zu drücken. Mit seinem heutigen Urteil macht der EuGH klar: Bei der Fluggastentschädigung gibt es keine Ausreden! Das beweist auch die Effektivität der entsprechenden EU-Verordnung“, so Gabriele Preuß, SPD-Europaabgeordnete und Expertin für Luftfahrt.
Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 legt für Verspätungen Entschädigungen fest. Im konkreten Fall hatte das Unternehmen TUIfly im Jahr 2016 Umstrukturierungspläne bekanntgegeben, die die Beschäftigten benachteiligten und zahlreiche Arbeitsplätze gefährdeten. Beim Kabinenpersonal meldeten sich daraufhin viele Beschäftigte krank. Dadurch fielen Flüge aus, und Passagiere machten in der Folge ihre Entschädigungsansprüche geltend. Das Unternehmen betrachtete die Krankmeldungen jedoch als sogenannten wilden Streik, also eine rechtlich nicht vorgesehene Arbeitsniederlegung, und weigerte sich, die Entschädigungen zu zahlen.