Jo Leinen: "Das kann nur ein erster Schritt sein"

Veröffentlicht am 07.06.2018 in Europa

Rat beschließt Reform des Europawahlrechts

„Nach über zweieinhalb Jahren zähen Ringens ist es ein Erfolg, dass die EU-Mitgliedstaaten sich im Rat auf zusätzliche gemeinsame Grundsätze für die Europawahlen einigen konnten. Die Vorschläge des Europäischen Parlaments für eine transparentere und demokratischere Vorbereitung sowie Durchführung der Europawahlen wurden jedoch teilweise verwässert", sagt der SPD-Europaabgeordnete Jo Leinen, Co-Berichterstatter für die Reform des Europawahlrechts und Sprecher der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Verfassungsausschuss (AFCO) des Europäischen Parlaments. Der Ausschuss der ständigen Vertreter des Rates hat die Wahlreform am Donnerstagvormittag, 7. Juni 2018, einstimmig angenommen.

Der Beschluss des Rates bleibe weit hinter den Vorstellungen des Parlaments zurück. So soll es im Ermessen der Mitgliedstaaten liegen, ob neben den Namen der nationalen Parteien auch die europäischen Parteienfamilien auf den Wahlzetteln erscheinen. „Ich hätte mir gewünscht, dass die Wählerinnen und Wähler in ganz Europa sehen, in welche europäischen Strukturen die nationalen Parteien eingebunden sind. Das ist eine Frage der Transparenz", so Jo Leinen, „Ich halte auch die Frist von drei Wochen vor dem Wahltermin für die Aufstellung der Kandidaten für zu knapp. Ein seriöser Wahlkampf ist in dieser kurzen Zeit schlichtweg nicht machbar."

„Immerhin ist der Einstieg in die Reform gelungen. Es ist das erste Mal überhaupt, dass die 1976 aufgestellten Grundsätze für die Europawahlen verbessert werden. Europapolitik ist das Bohren dicker Bretter, insbesondere wenn es um Regeln für die Durchführung von Wahlen geht. In den vergangenen Legislaturperioden sind Versuche, die Europawahlen zu reformieren, stets am Widerstand der EU-Mitgliedstaaten gescheitert", sagt Jo Leinen.

Der Sozialdemokrat plädiert deshalb dafür, dass das Europäische Parlament dem Beschluss zügig zustimmt, damit die Neuerungen schon bei der Europawahl 2019 zum Tragen kommen: „Das Paket enthält Maßnahmen zur Verhinderung der mehrfachen Stimmabgabe. Die Mitgliedstaaten sind zudem dazu aufgerufen, ihren Bürgerinnen und Bürgern auch dann die Teilnahme an den Europawahlen zu ermöglichen, wenn sie außerhalb der Union leben. Das bedeutet zum Beispiel für die rund 1,4 Millionen EU-Bürgerinnen und –Bürger, die in der Schweiz wohnen, mehr demokratische Teilhabe. Darüber hinaus sollen Verfahren wie Briefwahl, vorzeitige Stimmabgabe und e-Voting den Zugang zur Europawahl erleichtern", sagt Jo Leinen, „Nachdem 26 Mitgliedstaaten bereits de jure oder de facto eine Mindestschwelle für das Erringen eines Europamandats haben, wird mit dem Ratsbeschluss eine europaweite Sperrklausel von mindestens 2 Prozent der abgegebenen Stimmen eingeführt."

 
 

 

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