Gesetzesänderung soll den Bau von Bahnunterführungen erleichtern

Veröffentlicht am 07.06.2018 in Bundespolitik

40 SPD-Bundestagsabgeordnete haben Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) aufgefordert, die im Koalitionsvertrag auf Drängen der SPD vereinbarte Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes schnell umzusetzen. Dadurch sollen Kommunen an vielbefahrenen Bahnstrecken vom finanziellen Eigenanteil beim Umbau von Schrankenübergängen zu Bahnunterführungen befreit werden. Alleine für Bonn rechnet Bonns Bundestagsabgeordneter Ulrich Kelber dadurch mit einer Entlastung im zweistelligen Millionenbereich.

Ausbau und dichterer Betrieb des Transeuropäischen Schienennetzes (TEN) führt in den betroffenen Kommunen zu immer längere Schrankenschließungszeiten und damit zu erheblichen Verkehrsbehinderungen für den Straßenverkehr. „In Bonn und anderen besonders stark betroffenen Kommunen kommen wir teilweise auf Schrankenschließzeiten von 50 Minuten pro Stunde, das ist wie eine Mauer durch die Stadt“, klagt Bonns Bundestagsabgeordneter Ulrich Kelber.

An den Kosten für neue Über- oder Unterführungen an den Schienenstrecken müssen sich die Kommunen bisher aber zu einem Drittel beteiligen (neben Bund und Bahn), was sich viele betroffene Kommunen nicht oder nur schwer leisten können, insbesondere wenn mehrere Über- bzw. Unterführungen notwendig wären.

„Wir haben deshalb im Koalitionsvertrag vereinbart, das Eisenbahnkreuzungsgesetz zu ändern, um den kommunalen Anteil zu reduzieren und die Kommunen so bei der Mitfinanzierung zu entlasten“, erläutert Kelber, „und deshalb habe ich gemeinsam mit 40 weiteren SPD-Bundestagsabgeordneten Bundesverkehrsminister Scheuer gebeten, jetzt möglichst schnell diese Änderung des Gesetzes vorzulegen, damit wir schnell den Weg für die betroffenen Kommunen frei machen können.“

Kelber erwartet aber auch von der Stadt Bonn, dass diese jetzt die Planungen für neue Unterführungen vorantreibt, damit möglichst schnell baureife Pläne vorliegen. „Es geht dabei um eine ganze Reihe von Unterführungen, einige nur für Fußgänger und Radfahrer, andere, wie an der Ollenhauerstraße, auch für ÖPNV und Autoverkehr“, erläutert Kelber.

 
 

 

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