Entsenderichtlinie nimmt vorletzte Hürde - Beschäftigungsausschuss nimmt Trilogergebnis an

Veröffentlicht am 25.04.2018 in Europa

Eines der wichtigsten Sozialgesetze dieser Legislaturperiode befindet sich auf der Zielgeraden: Der Beschäftigungsausschuss hat am Mittwoch, 25. April 2018, das Verhandlungsergebnis zur Revision der Entsenderichtlinie bestätigt. Damit werden entsandte Beschäftigte – also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für einen begrenzten Zeitraum außerhalb des Landes arbeiten, in dem sie normalerweise tätig sind – besser vor Ausbeutung geschützt. Geplanten Ausnahmeregelungen im Transportsektor, die vor allem LKW-Fahrer benachteiligen würden, erteilten die Abgeordneten in einer Stellungnahme eine Absage.

„Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten konnten das Prinzip 'gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ durchsetzen und so den Kommissionsvorschlag entscheidend ausweiten. Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nun auch regionale und branchenspezifische Tarifverträge erhalten – vorher galten hier nur die allgemeinverbindlichen Tarifverträge“, sagt Michael Detjen, sozial- und beschäftigungspolitischer Sprecher der Europa-SPD. Das Verhandlungsergebnis sieht ebenso vor, dass Kosten, die bei einer Entsendung anfallen, etwa der Transport zum Arbeitsort oder die Kosten für die Unterbringung, nicht vom Lohn abgezogen werden dürfen. „Schluss mit Lohntricksereien: Auf den Lohnzettel kommt der Mindestlohn plus Zuschläge für Kost und Logis“, erklärt Michael Detjen.

Der Vorsitzende der Europa-SPD, Jens Geier, betont, dass auch deutsche Unternehmen von dem Ergebnis profitieren: „Dass entsandte Beschäftigte bisher oft schamlos ausgebeutet werden, geht nicht zuletzt zulasten der Arbeitsmärkte, auf denen sie eingesetzt sind. Die neuen Regeln schützen nicht nur die Beschäftigten, sondern außerdem deutsche Tarifstandards und somit unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen vor unlauterer Dumping-Konkurrenz. Das ist ein riesiger Schritt hin zu einem faireren europäischen Arbeitsmarkt“, erklärt Jens Geier.

Ein Wermutstropfen bleibt jedoch: Die Errungenschaften der neuen Entsenderichtlinie werden womöglich nicht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugutekommen. So will die EU-Kommission laut eines zusätzlichen Vorschlags den grenzüberschreitenden Straßenverkehr aus dem Anwendungsbereich der Entsenderichtlinie herausnehmen. Der Beschäftigungsausschuss hat sich ebenfalls am Mittwoch, 25. April 2018, in einer Stellungnahme gegen diese Sondergesetzgebung ausgesprochen. „Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben klargestellt, dass es hier keine weitere Liberalisierung durch Ausnahmeregelungen und Schlupflöcher für Sozial- und Arbeitsschutz im Transportsektor geben darf“, sagt Michael Detjen.

Das Gesetzgebungsverfahren zu den Sonderreglungen im Straßentransport wird nun im federführenden Transportausschuss beraten. Die überarbeitete Entsenderichtlinie hingegen wird voraussichtlich im Juni final im Plenum angenommen und muss bis 2020 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Das Positionspapier der Europa-SPD zur Entsenderichtlinie ist hier verfügbar.

 
 

 

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