Wann endlich sieht sich OB Sridharan selbst in der Verantwortung?

Veröffentlicht am 17.01.2020 in Kommunalpolitik

NRW-Gemeindeordnung gibt klare Vorgaben. Gute Verwaltung ist vor allem Teamwork.

„Wer an der Spitze einer Stadtverwaltung steht, trägt Verantwortung für diese und ebenfalls für die städtischen Konzerntöchter Stadtwerke und Bonnorange“, erklärt Lissi von Bülow anlässlich des Berichts des Bonner General-Anzeigers vom heutigen Freitag über die Äußerungen von Oberbürgermeister Sridharan beim Neujahrsempfangs der CDU. Danach hat der Oberbürgermeister heftige Kritik an den Stadtwerken und Bonnorange geübt.

„Ich stelle mit einigem Erstaunen fest, dass in diesem und in anderen Fällen immer wieder so getan wird als agierten die Verwaltung und die Konzerntöchter der Stadt scheinbar losgelöst vom Oberbürgermeister. Und gleichzeitig werden Probleme allein dem nachgeordneten Bereich der Verwaltung oder wie hier den Konzerntöchtern der Stadt Bonn zugeschrieben“, so Lissi von Bülow weiter. Ein Blick in die Gemeindeordnung NRW sage dagegen in § 62 unmissverständlich: „Der Bürgermeister ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte.“

„Ganz einfach: Ein Oberbürgermeister ist Chef der Verwaltung“, stellt von Bülow klar. Und wer wolle, dass die Dinge in seiner Stadt voran gehen, müsse diese Rolle – so wie von der Gemeindeordnung vorgesehen – auch kraftvoll ausfüllen und nicht ausgerechnet in wichtigen Bereichen seine direkte Einflussmöglichkeit aufgeben und – wie geschehen – seinen Aufsichtsratsvorsitz abgeben.

„Sich bei schönem Wetter in die Sonne zu drängen, sich aber bei Sturm und Regen zu verdrücken und bei Bedarf mit den Wölfen zu heulen, hilft nicht weiter angesichts des Problemberges der Stadt“, betont Lissi von Bülow.

„Gute Verwaltung ist Teamwork!“, so von Bülow. Die Kommunen seien angesichts der großen Herausforderungen elementar auf gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen. Angesichts des enormen Fachkräftemangels in vielen Bereichen sei es immer schwerer, gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und dauerhaft zu binden. „Da hilft es überhaupt nicht, wenn sich ein Oberbürgermeister immer wieder und öffentlich von seiner Verwaltung und den kommunalen Konzerntöchtern distanziert, statt gemeinsam mit ihnen Fortschritte voranzutreiben und ihnen den Rücken zu stärken“, so von Bülow abschließend.

 

Zur Person: Lissi (Alice) von Bülow ist Oberbürgermeisterkandidatin für Bonn bei der Oberbürgermeister-Wahl am 13. September 2020. Sie wurde im September 2019 einstimmig von der Bonner SPD auf einer Mitgliederversammlung zur Herausforderin des CDU-Amtsinhabers nominiert.

Lissi von Bülow ist seit 2016 Dezernentin für Jugend, Schule, Soziales und Weiterbildung in Bornheim. Bewusst hat die 44-Jährige sich für das Gestalten auf kommunaler Ebene entschieden, nachdem sie zuvor als Rechtsanwältin in der Beratung von Familienunternehmen, als Geschäftsführerin und in der Bundesfinanzverwaltung Führungserfahrung und diverse Fachkompetenzen gesammelt hat. Lissi von Bülow ist in Bonn geboren und aufgewachsen und hat in Bonn Jura und Volkswirtschaftslehre studiert. Sie ist Mutter von drei Kindern und lebt mit ihrer Familie auf dem Bonner Venusberg. Bereits seit vielen Jahren ist von Bülow nicht nur ehrenamtlich in der SPD aktiv, sie hat ebenfalls einen Kindergarten in Elterninitiative gegründet und dessen Geschäfte geführt.

Weitere Infos: www.lissivonbuelow.de

 
 

 

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