Forderungen aus Verpflichtungserklärungen müssen niedergeschlagen werden
Die Stadt Bonn und das Jobcenter Bonn sollen auf ausstehende Ansprüche aus Bürgschaften, die für aus Syrien geflüchtete Menschen eingegangen wurden, verzichten. Das fordert die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn mit Blick auf zwei aktuelle Gerichtsurteile des Verwaltungsgerichts Köln. Mit einer Bürgschaft, in der Verwaltungssprache „Verpflichtungserklärung“, übernehmen Privatpersonen oder Organisationen die Lebensunterhaltskosten für einen Menschen, damit dieser anschließend legal und sicher nach Deutschland einreisen kann.
„Das Gericht hat auf die damalige Rechtsunsicherheit hingewiesen, die ganz wesentlich von den Behörden verursacht wurde“, erklärt der Sozialausschussvorsitzende und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Peter Kox. „Als ab 2014 die ersten sogenannten ‚Verpflichtungserklärungen‘ für syrische Geflüchtete abgegeben wurden, geschah dies auch, weil die Bonner Verwaltung und die rot-grüne Landesregierung öffentlich die Rechtsauffassung vertraten, diese Verpflichtungen würden mit der Asylanerkennung erlöschen und anschließend würden für die Bürgen keine Kosten mehr entstehen.“ Gleichzeitig habe für die Sozialämter und die Jobcenter jedoch die gegensätzliche Position der Bundesbehörden gegolten, nach der eine solche Bürgschaft auch nach der Asylanerkennung noch fortdauerte. „Mit dieser damals unklaren Rechtslage als Begründung hat das Verwaltungsgericht Köln nun zwei Klagen von Bonner Bürgen gegen die Rückzahlung von Sozialleistungen stattgegeben. Jetzt jeden Einzelfall gesondert auf den Prüfstand zu stellen, produziert wahnsinnig viel Verwaltungsaufwand und führt im Ergebnis wahrscheinlich zu nichts außer Frust auf allen Seiten “, so Kox, der auch kommunaler Vertreter in der Trägerversammlung des Jobcenters ist.