Novellierung des Polizeigesetzes bringt Balance zwischen Freiheitsrechten und innerer Sicherheit in Schieflage

Veröffentlicht am 26.04.2018 in Landespolitik

Heute wurde in den nordrhein-westfälischen Landtag der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Polizeigesetzes eingebracht. Dazu erklärt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die innere Sicherheit und die Wahrung der Freiheitsrechte sind zwei hohe Güter, die sorgfältig in Ausgleich miteinander gebracht werden müssen. Es ist unbestritten, dass effektive Maßnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität – insbesondere auch im Hinblick auf Bedrohungen durch terroristische Gefährder – erforderlich sind. Diese Maßnahmen müssen sich jedoch eindeutig und ohne jeden Zweifel auf dem Boden unserer Verfassungsordnung bewegen. Die Einführung des zu einem polizeilichen Eingriff legitimierenden Begriffs einer ‚drohenden Gefahr‘ und die Ausweitung der präventiven Ingewahrsamnahme von Personen auf teilweise bis zu einen Monat lassen daran Zweifel aufkommen.

Nach der bisherigen Rechtslage müssen konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Gefahr vorhanden sein, damit die Polizei Grundrechtseingriffe vornehmen kann. Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung wäre es hingegen nicht ausgeschlossen, dass zukünftig entsprechende Eingriffe ohne konkrete Anhaltspunkte lediglich auf der Grundlage bloßer Vermutungen erfolgen. Dadurch können im Menschen im Zweifelsfall festgesetzt werden, die sich in keiner Weise etwas zuschulden gekommen lassen haben.

Wir brauchen einen handlungsfähigen Staat, der Kriminalität entschlossen bekämpft. Auf der anderen Seite muss unser Rechtsstaat aber auch seinen Prinzipien treu bleiben und darf sich nicht selbst aushöhlen. Es ist die Kunst guter Innenpolitik, diese Waagschale im Blick zu haben und darauf zu achten, dass die Balance zwischen beiden Polen immer gewahrt bleibt. Der Landesregierung ist dies mit der Vorlage des novellierten Polizeigesetzes leider nicht gelungen.“

 
 

 

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