Michael Detjen & Jens Geier: Schluss mit Lohndrückerei und Tarifdumping bei Entsendungen

Veröffentlicht am 20.03.2018 in Europa

Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen erfolgreich Kernforderungen zur Erneuerung der Entsenderichtlinie durch

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort – dank des Einsatzes der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europaparlament soll dieser Grundsatz künftig auch für entsandte Beschäftigte in der Europäischen Union gelten. Darauf haben sich Vertreter der bulgarischen Ratspräsidentschaft, der Europäischen Kommission und des Europaparlaments am Abend des 19. März in der finalen Verhandlungsrunde des Trilogs geeinigt. Damit ist eine der letzten entscheidenden Hürden bei der Überarbeitung der Entsenderichtlinie genommen.

„Egal ob heimisch oder entsandt – künftig wird nicht länger mit zweierlei Maß gemessen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben durchgesetzt, dass die unfaire Behandlung entsandter Beschäftigter ein Ende hat“, sagt Michael Detjen, sozial- und beschäftigungspolitischer Sprecher der Europa-SPD.

Unter anderem sieht die Neuregelung die Anwendung von regionalen und branchenspezifischen Tarifverträgen auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor. Damit wird auch verhindert, dass Standards im Zielland untergraben werden, erklärt Jens Geier, Vorsitzender der Europa-SPD: „Wir haben hier nicht nur für die entsandten Beschäftigten, sondern auch für die Arbeitsmärkte, auf denen diese eingesetzt sind, eine große Verbesserung errungen. Deutsche Tarifstandards müssen eingehalten werden. Das schützt die Regeln des deutschen Arbeitsmarkts und nimmt den Druck von unseren Tariflöhnen. So werden insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher stark unter dem Dumping-Wettbewerb gelitten haben, geschützt. Nur ein gerechter Arbeitsmarkt ist ein gesunder Arbeitsmarkt.“

Eine Regelungslücke, die bisher häufig ausgenutzt wurde, um den Lohn zu drücken, betraf die Anrechnung von Spesen auf den Arbeitslohn. Diese soll künftig unterbunden werden. „Das Verhandlungsergebnis bringt echte Rechtssicherheit dort, wo entsandte Beschäftigte bislang nur über das betrügerische Spesenmodell entlohnt wurden, also Zuschläge für Kost und Logis statt den Mindestlohn bekamen. Spesen können künftig nicht mehr auf den Mindestlohn angerechnet werden, sondern sind zusätzlich zu zahlen. Damit legen wir im Richtlinientext den Grundstein, um Lohnschummelei ein Ende zu bereiten. Künftig gilt: Keine faulen Kompromisse mehr beim Lohn!“, sagt Michael Detjen.

Seit März 2016 läuft auf Drängen der europäischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten der Gesetzgebungsprozess zur Überarbeitung der Richtlinie. Seit 1996 in Kraft, soll die Richtlinie Mindestbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festlegen, die während eines begrenzten Zeitraums in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Dienstleistung erbringen als in dem Land, in dem sie normalerweise arbeiten. Der bisherige, unklare Rechtstext konnte Ausbeutung in der Pflege oder auf dem Bau nicht wirksam verhindern.

Nach dem Abschluss der Trilog-Verhandlungen erfolgt voraussichtlich Mitte April die formelle Zustimmung durch die EU-Mitgliedstaaten. Danach muss der Vorschlag vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und anschließend vom Plenum angenommen werden. Der Zeitplan hierfür liegt noch nicht vor. Die letzte Etappe ist die Umsetzung in nationales Recht, die bis 2020 geschehen muss.

 
 

 

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