Martina Werner: "Entscheidung gefährdet Gasversorgung in der EU"

Veröffentlicht am 21.03.2018 in Europa

Industrieausschuss fordert neue Regeln für Leitungen aus Drittstaaten

Der Industrie- und Energieausschuss des Europäischen Parlaments hat am Mittwoch, 21. März 2018, dafür gestimmt, dass die Regeln für Gasleitungen innerhalb der EU, die den Zugang Dritter, die Tarifregulierung, die eigentumsrechtliche Entflechtung und die Transparenzanforderungen betreffen, in Zukunft auch auf Importpipelines aus Drittstaaten angewendet werden. „Mit dieser übereilten Entscheidung gefährden wir die Gasversorgung in der EU anstatt sie zu stärken. Leider wurde unsere Kritik an dem Gesetzesvorschlag schlichtweg ignoriert“, kritisiert Martina Werner, energiepolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten, das Ergebnis der Abstimmung.

Die Änderung der Gas-Richtlinie soll die Versorgungssicherheit der EU stärken, indem der Wettbewerb unter potenziellen Gaslieferanten erhöht und die Abhängigkeit von Gaslieferungen aus bestimmten Drittstaaten verringert wird. Entgegen der Vereinbarung zwischen den europäischen Institutionen hat die EU-Kommission jedoch keine Folgenabschätzung zur Änderung der Richtlinie vorgelegt. „Ohne Folgenabschätzung bleiben die Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und auf die Gaspreise in der EU unbekannt. Es wäre sinnvoll gewesen, die Abstimmung so lange zu verschieben, bis die EU-Kommission eine Folgenabschätzung vorlegt. Mit der heutigen Entscheidung haben wir jegliches Druckmittel aus den Händen gegeben“, bemängelt die Energiepolitikerin Martina Werner.

Darüber hinaus bestehen erhebliche juristische Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit des Gesetzesvorschlags mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das den Bau und Betrieb von Pipelines aus Drittstaaten regelt, die durch internationale Gewässer führen. „Die EU-Kommission hat die Veränderung der Gas-Richtlinie im Hauruck-Verfahren vorgelegt, trotz juristischer Bedenken über die Vereinbarkeit des Gesetzesvorschlags mit geltendem UN-Recht und ohne ein juristisches Gutachten“, sagt Martina Werner.

Bei der Richtlinie sind zudem Ausnahmeregelungen vorgesehen, sowohl für bestehende als auch für neue Pipelines, die aus Sicht von Martina Werner problematisch sind. „Die Änderung der Gas-Richtlinie scheint auf eine ganz bestimmte Pipeline aus einem ganz bestimmten Drittstaat ausgerichtet zu sein, anders sind die möglichen Ausnahmeregelungen nicht nachzuvollziehen. Die EU-Kommission will den Bau von Nord Stream 2 mit aller Macht stoppen, obwohl jede zusätzliche Pipeline die Versorgungssicherheit in der EU erhöht und den Wettbewerb auf dem Gasmarkt stärkt.“

Bei der geplanten Änderung der Gas-Richtlinie spielen auch außenpolitische Bedenken eine Rolle. Dabei geht es insbesondere um die künftige Rolle der Ukraine als Transitland für russisches Gas nach Europa. „Anstatt die Gas-Richtlinie trotz erheblicher juristischer Bedenken und fehlender Folgenabschätzung verändern zu wollen, sollte die EU-Kommission eher sicherstellen, dass die marode Gasinfrastruktur in der Ukraine modernisiert wird“, so Martina Werner.

 
 

 

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