Jutta Steinruck: "Strengere Grenzwerte retten Leben am Arbeitsplatz"

Veröffentlicht am 26.10.2017 in Europa

Europäisches Parlament stimmt für besseren Schutz gegen krebserregende Stoffe

Besserer Schutz gegen gesundheitsschädliche Stoffe in Lacken, Dämpfen oder Holzstaub: Das Europaparlament hat das erste von drei Paketen für europaweit verbindliche strengere Grenzwerte für krebserregende und erbgutverändernde Stoffe beschlossen. Bereits Ende Juni 2017 hatten sich der Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments und die maltesische Ratspräsidentschaft dazu geeinigt, das Parlament hat dieses Verhandlungsergebnis nun angenommen.

„Dass Menschen bei ihrer Arbeit krebserregenden Substanzen ausgesetzt sind, ist nicht hinnehmbar. Die Überarbeitung der Krebsrichtlinie war lange überfällig. Wir haben nach zähen Verhandlungen erreicht, dass der Lackierer oder der Schweißer künftig bei ihrer Arbeit besser geschützt sind“, sagt Jutta Steinruck, sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament.

Das Europäische Parlament hatte jahrelang eine Überarbeitung der Krebsrichtlinie gefordert. Die Kommission hat dazu im Frühjahr 2016 einen Vorschlag für das erste der drei in der Richtlinie enthaltenen Pakete mit einer Reihe von Grenzwerten veröffentlicht.

„Jetzt haben wir endlich strengere Grenzwerte für Holzstaub oder Chrom VI-Verbindungen auf dem Papier. Besserer Schutz bedeutet aber auch, dass Stoffe in die Richtlinie aufgenommen werden müssen, die Unfruchtbarkeit verursachen oder Schwangerschaften gefährden. Hier konnten wir erreichen, dass die Kommission die Möglichkeit prüft, diese sogenannten reprotoxischen Stoffe spätestens bis zum ersten Quartal 2019 in die Richtlinie aufzunehmen. Es ist höchste Zeit, hierzu konkrete Gesetzesvorschläge vorzulegen, denn in der EU sind mindestens zwei bis drei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fortpflanzungsgefährdenden Substanzen ausgesetzt“, so Jutta Steinruck.

Die Einigung sieht außerdem vor, dass die nationalen Behörden, die für die Gesundheitsüberwachung von Beschäftigten in den Mitgliedstaaten zuständig sind, künftig auch nach Ende der Beschäftigung Kontrollen durchführen. „Selbst viele Jahre nachdem eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer eine Tätigkeit beendet hat, kann eine lebensbedrohliche Krankheit infolge giftiger Substanzen am Arbeitsplatz ausbrechen. Diese Spätfolgen werden wir künftig besser im Blick haben“, sagt Jutta Steinruck.

Neben diesem Paket müssen noch zwei weitere Pakete mit zusätzlichen Stoffen überarbeitet werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist hier bereits eröffnet. Die Kommission hatte im zweiten Paket jedoch statt der ursprünglich zugesagten 25 neuen verbindlichen Grenzwerten nur fünf neue Obergrenzen vorgestellt. Die Abstimmung im federführenden Beschäftigungsausschuss ist dazu für Ende November 2017 vorgesehen.

 
 

 

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