Grundgesetzänderung für mehr bezahlbaren Wohnraum

Veröffentlicht am 28.09.2018 in Bundespolitik

Bernhard Daldrup, MdB (Sprecher der AG Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen) & Ulli Nissen, MdB (zuständige Berichterstatterin):

Durch die Aufnahme eines zusätzlichen Artikels 104d in das Grundgesetz (GG) soll dem Bund die Möglichkeit gegeben werden, den Ländern zweckgebunden Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren.

„Um Wohnungsknappheit und steigenden Mieten besser entgegenzuwirken, ändern wir das Grundgesetz. Die Änderung des Artikels 104d GG ist ein klares Bekenntnis zu mehr bezahlbaren Wohnraum. Sie erlaubt es dem Bund die Länder zu unterstützen und ihnen Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau zu gewähren. Die Förderung von sozialem Wohnraum hat höchste Priorität, dafür investiert der Bund in dieser Wahlperiode fünf Milliarden Euro. Ohne die Grundgesetzänderung würde die Unterstützung des Bundes 2019 auslaufen.

Es ist bekannt, dass der Markt allein zu wenig bezahlbare Wohnungen schafft. Der Bund übernimmt daher Verantwortung. Das stellen wir mit der Grundgesetzänderung klar. Allein für den sozialen Wohnungsbau, das Wohngeld, die Städtebauförderung und das Baukindergeld gibt es mehr als 13 Milliarden Euro. Aber das Bauen braucht Zeit. Damit die Mieten nicht weiter in die Höhe schießen, werden wir einen noch besseren Schutz der Mieterinnen und Mieter vor zu starken Mieterhöhungen voranbringen.

Die Antwort auf die Frage die soziale Frage des 21. Jahrhunderts ist, mehr bezahlbarer Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen. Doch alle Bemühungen brauchen ein Zusammenwirken aller Akteure. Für die Grundgesetzänderung wird eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag benötigt und die Zustimmung des Bundesrates.“

 
 

 

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