Bernhard Daldrup, MdB (Sprecher der AG Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen) & Ulli Nissen, MdB (zuständige Berichterstatterin):
Durch die Aufnahme eines zusätzlichen Artikels 104d in das Grundgesetz (GG) soll dem Bund die Möglichkeit gegeben werden, den Ländern zweckgebunden Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren.
„Um Wohnungsknappheit und steigenden Mieten besser entgegenzuwirken, ändern wir das Grundgesetz. Die Änderung des Artikels 104d GG ist ein klares Bekenntnis zu mehr bezahlbaren Wohnraum. Sie erlaubt es dem Bund die Länder zu unterstützen und ihnen Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau zu gewähren. Die Förderung von sozialem Wohnraum hat höchste Priorität, dafür investiert der Bund in dieser Wahlperiode fünf Milliarden Euro. Ohne die Grundgesetzänderung würde die Unterstützung des Bundes 2019 auslaufen.