Geoblocking abschaffen - Bezahlte Online-Filme EU-weit nutzen

Veröffentlicht am 27.03.2018 in Europa

Stärkung von Verbraucherrechten bei Streaming-Diensten

Ob Netflix, Sky Go oder iTunes-Filme – ab dem 1. April 2018 können Abo-Kundinnen und -Kunden die gleichen Online-Inhalte in allen EU-Staaten abrufen, dann tritt die sogenannte Portabilitätsverordnung in Kraft. Bislang verhinderte eine Form von Geoblocking nicht selten einen grenzüberschreitenden Zugriff auf diese Dienste. „Endlich können Verbraucherinnen und Verbraucher die Filme und Serien, für die sie bezahlt haben, auch in ganz Europa gucken“, so Tiemo Wölken aus dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments. „Den Menschen steht derselbe Leistungsumfang ihres bezahlten Abos auch im EU-Ausland zu.“

Bisher konnten zum Beispiel deutsche Abo-Kundinnen und Kunden von Videodiensten ihre zu Hause bezahlten Inhalte im Urlaub in Spanien in vielen Fällen nicht nutzen. „Es ist absurd, dass die Anbieter bisher digitale Inhalte, die grundsätzlich schnell und einfach übertragbar und verfügbar sind, in nationale Schranken verweisen. Die sogenannte Portabilitätsverordnung ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung des digitalen Binnenmarktes in Europa“, so Tiemo Wölken.

„Die sogenannten Portabilitätsverordnung ist eine verbraucher- und bürgerfreundliche Regelung, die dazu beiträgt, die nationalen Grenzen in der digitalen Welt weiter abzubauen“, hebt Dietmar Köster hervor. „Ein zentrales Anliegen für uns als Europa-SPD im Rechtsausschuss war der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten, sodass Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden und der Datenschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet bleibt. Zudem haben wir stets darauf gedrängt, dass die Anbieter in ihren Verträgen keine zeitliche Begrenzungen für ihre Leistungen einfügen dürfen.“

Die Verordnung findet ab dem 1. April 2018 in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unmittelbar Anwendung.

 
 

 

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