Gabriele Preuss: "Klarheit für Passagierinnen und Passagiere"

Veröffentlicht am 04.07.2018 in Europa

Gebuchte Fluggesellschaft muss Entschädigung bei Verspätung zahlen

Die Fluglinie, bei der Kunden ihr Ticket erworben haben, muss auch für Entschädigungen aufkommen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Mittwoch, 4. Juli 2018, geurteilt. Die Entscheidung gilt auch dann, wenn der Flug durch eine andere Fluglinie und deren Personal durchgeführt wird.

„Der EuGH hat heute wieder einmal Klarheit geschaffen. Fluglinien können nicht auf Kosten der Kundinnen und Kunden die Verantwortung hin und her schieben. Das stärkt einmal mehr die Effektivität der entsprechenden EU-Verordnung“, so Gabriele Preuß, SPD-Europaabgeordnete und Mitglied im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments.

Die EU-Verordnung für Fluggastrechte 261/2004 legt für Verspätungen Entschädigungen fest. Im konkreten Fall hatten Kunden bei TUI Fly Tickets gekauft, der Flug wurde aber von Thomson Airways durchgeführt - eine durchaus gängige Praxis. Dies wird etwa genutzt, wenn kurzfristige Ausfälle kompensiert werden müssen oder Kapazitätsprobleme entstehen. In diesem Fall hatte der Flug eine Verspätung, welche nach der Fluggastrechteverordnung zu einer Entschädigung führen müsste. Allerdings lehnte Thomson Airways diese Zahlungen an die Kunden ab und verwies auf TUI Fly. Zu Recht wie der EuGH nun klarstellte - TUI Fly muss die Entschädigungen zahlen.

„Konflikte zwischen Unternehmen um die Zuständigkeit dürfen nicht dazu führen, dass Passagierinnen und Passagieren ihre gesetzlichen Ansprüche verwehrt bleiben“, hebt Luftfahrt-Expertin Gabriele Preuß hervor. „Es ist bedauerlich, dass in einem solchen Fall überhaupt Gerichte entscheiden mussten. Es sollte im Interesse der Fluglinien sein, vorher entsprechenden Arrangements zu finden. Schließlich dient die Verordnung auch dazu, Anreize für kundenfreundlichere Geschäftsmodelle zu schaffen. In jedem Fall ist es aber begrüßenswert, dass die Verordnung nun klar ausgelegt werden kann.“

Ein grundsätzliches Problem bei Fluggastentschädigungen ist, dass nach wie vor nur wenige Passagiere diese Rechte in Anspruch nehmen. Mehr Informationen für Reisende gibt es unter:

https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index

 
 

 

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