Verbraucherschutzausschuss stimmt gegen elektronische Dienstleistungskarte
Signal an die EU-Kommission: Eine knappe Mehrheit der Abgeordneten des Verbraucherschutzausschusses im Europäischen Parlament hat am Mittwoch, 21. März, die elektronische Dienstleistungskarte abgelehnt.
„Die Einführung der sogenannten E-Karte birgt die Gefahr von Lohn- und Sozialdumping. Die Karte hat keinen Mehrwert und ist zudem schlicht qualitativ schlecht. Deshalb weisen wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen im Europäischen Parlament den Kommissionsvorschlag zurück“, so Evelyne Gebhardt, Vizepräsidentin des Europäischen Parlamentes.
Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, den Behörden im Aufnahmeland jegliche Kontrollmöglichkeit zur Erlassung einer Dienstleistungskarte zu nehmen. „Ohne eine gründliche Prüfung der Anträge könnten sich Briefkastenunternehmen und Scheinfirmen, die kaum Sozialleistungen erbringen, überall in Europa ausbreiten. Das würde einen Wettlauf nach unten bei Qualität und Leistungsstandards ankurbeln“, erklärt Evelyne Gebhardt.
„Dieser Kommissionsvorschlag für eine europäische Dienstleistungskarte löst keine Probleme. Vielmehr schafft er ein unübersichtliches Verwaltungswesen, Rechtsunsicherheit für Unternehmen und schadet heimischen Betrieben und deren Beschäftigten.“
Evelyne Gebhardt geht es um die Wahrung des Verbraucherschutzes in Europa: „Mit dieser Abstimmung haben sich insgesamt fünf Ausschüsse gegen den unsozialen, überbürokratischen und unverhältnismäßigen Kommissionsvorschlag positioniert - der Hauptausschuss sowie die vier Stellungnahme gebenden Ausschüsse. Das ist ein Erfolg.“
Die EU-Kommission hatte angekündigt, sie wolle mit der elektronischen Dienstleitsungskarte ursprünglich Unternehmen und Freiberuflern die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt erleichtern. Die Antragsteller einer solchen Karte sollten demnach nur einen Ansprechpartner in ihrem Heimatland und in ihrer eigenen Sprache haben. Dieser sollte die erforderlichen Informationen nach den Regeln des eigenen Landes prüfen und sie an den Aufnahmemitgliedstaat weiterleiten. Die möglichen sozialen Folgen hatte die Kommission dabei allerdings weitgehend ignoriert.