Absage an Musterfeststellungsklage – Mitte-Rechts schadet den Verbraucherinnen und Verbrauchern

Veröffentlicht am 09.05.2018 in Landespolitik

In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses im Landtag NRW stimmten die Fraktionen von CDU und FDP gegen die Einführung einer Musterfeststellungsklage. Dazu erklärt Lisa Kapteinat, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Absage der Mitte-Rechts-Koalition gegen die Einführung einer Musterfeststellungsklage ist ein herber Verlust für die Verbraucherinnen und Verbraucher in NRW. Die CDU konnte und wollte nicht einmal den Formulierungen aus der Koalitionsvereinbarung im Bund zur Musterfeststellungsklage zustimmen. Die CDU lässt sich damit einmal mehr in rechtspolitischen Fragen von der FDP vorführen.

Mit der Musterfeststellungsklage soll den Menschen ein Instrument an die Hand gegeben werden, ihre Forderungen  gegenüber großen Unternehmen schneller geltend machen zu können. Deshalb sollen Verbraucherverbände in ihrem Namen gerichtlich tätig werden können.

 

Wer kurz vor Auslaufen der Verjährungsfrist im VW-Dieselskandal ein kraftvolles Signal Richtung Bund senden möchte, muss sich dafür einsetzen, dass die Musterfeststellungsklage zum 1. November 2018 in Kraft tritt. Wir werden ganz genau beobachten, ob das heutige Abstimmungsverhalten von Schwarz-Gelb auch zu einer Ablehnung im Bundesrat führen wird. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher wäre das fatal.
Die Mitte-Rechts-Koalition verfährt im Rechtsausschuss zunehmend nach dem Motto: Ihr mögt recht haben, wir haben die Mehrheit.“

 
 

 

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