Der Einstieg in den Sozialen Arbeitsmarkt ist geschafft - darauf darf sich die Landesregierung aber nicht ausruhen

Veröffentlicht am 25.06.2019 in Landespolitik

Der soziale Arbeitsmarkt kommt gut aus den Startlöchern. Seit Jahresbeginn fanden in NRW bis einschließlich April fast 4.000 langzeitarbeitslose Menschen über dieses neue Instrument eine Einstellung. Hierzu erklärt Josef Neumann, MdL (sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW):

„Der Einstieg in den Sozialen Arbeitsmarkt ist geschafft. Die ersten Zahlen machen Mut und zeigen, dass es Sinn macht, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Nun geht es darum, auf den ersten Erfahrungen der Beschäftigten, der Coaches und der Behörden aufzubauen. Die Landesregierung darf sich auf den Zahlen nicht ausruhen. Sie muss alles dafür zu tun, dass so viele langzeitarbeitslose Menschen wie möglich die Chance auf ein Beschäftigungsverhältnis im sozialen Arbeitsmarkt in NRW erhalten. Dazu fordern wir sie mit unserem Antrag für das anstehende Plenum auf. Die Zielmarke für 2019 von 15.000 Stellen für Langzeitarbeitslose im sozialen Arbeitsmarkt ist erreichbar, wenn die Landesregierung alle dazu erforderlichen Anstrengungen unternimmt. Es geht darum, dass niemand im gesellschaftlichen Alltag vergessen wird. So wird der soziale Arbeitsmarkt zu einem sozialdemokratischen Jahrhundertprojekt.“

Hintergrund:
Mit dem sozialen Arbeitsmarkt erhalten Unternehmen über das sogenannte „Teilhabechancengesetz“ von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zwei Jahre einen hundertprozentigen Lohnzuschuss, wenn sie Menschen sozialversicherungspflichtig einstellen, die mehr als sechs Jahre Arbeitslosengeld empfangen haben. In jedem weiteren Jahr verringert sich der staatliche Zuschuss um 10 Prozent. Im Zuge der Eingliederung wird der Lohn mehr und mehr vom Arbeitgeber übernommen. Die Förderungsdauer beträgt maximal fünf Jahre.
Eine weitere Fördermöglichkeit zielt auf Unternehmen, die Personen einstellen, die mehr als zwei Jahre arbeitslos waren. Sie erhalten einen Zuschuss für zwei Jahre: Im ersten Jahr sind das 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Lohns und im zweiten Jahr 50 Prozent. In beiden Modellen erhalten die geförderten Langzeitarbeitslosen eine umfangreiche Betreuung und Weiterbildungsmaßnahmen.

 
 

 

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