Seit dem 1. Januar 2017 gilt die neue Regelung: Wer mit einem Kurzstreckenticket für 1,90 Euro im Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) unterwegs ist, darf maximal vier Stationen fahren, ohne dabei umzusteigen. Wer doch umsteigen will, muss einen regulären Fahrschein zum Preis von 2,80 Euro kaufen.
„Die Reaktionen der Kundinnen und Kunden auf diese Änderung sind eindeutig: Viele Menschen empfinden sie als ungerecht, hier werde durch die Hintertür eine Preiserhöhung umgesetzt, die besonders da greife, wo man mal kurz von A nach B kommen will“, so Dr. Gereon Schüller, Mitglied in der Verbandsversammlung des VRS. „Vor allem in der Innenstadt nutzen die Menschen oft das Kurzstreckenticket und steigen dabei auch zwischen einzelnen Linien um. Es macht auch Sinn, gerade auf diesen Strecken den ÖPNV zu nutzen, statt erst ewig im Stau zu stehen und danach sowieso keinen Parkplatz zu finden. Genau diese Menschen sind nun aber von der neuen Regelung betroffen und beschweren sich zu Recht. Ich nehme die Einwände der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst und werde versuchen, in der Verbandsversammlung des VRS darauf hinzuwirken, dass die neue Regelung rückgängig gemacht wird. Darüber hinaus werden wir uns dafür einsetzen, dass die Stadtwerke Bonn vorläufig keine Strafzahlungen verlangen, wenn Nutzerinnen und Nutzer von Bus und Bahn mit einem Kurzstreckenticket in Bonn doch umsteigen.“