Ismail Ertug: "Ryanair muss Rechte der Passagiere achten!"

Veröffentlicht am 03.10.2017 in Europa

Europäisches Parlament diskutiert massenhafte Flugausfälle mit EU-Kommission

Fluggastrechte ordentlich durchzusetzen und im Zweifel die Ansprüche zu erweitern - das fordert Ismail Ertug, verkehrspolitischer Sprecher der Sozialdemokraten im Europaparlament, angesichts der massenhaften Flugstornierungen bei der irischen Fluggesellschaft Ryanair. Die EU-Kommission soll am Dienstag, 3. Oktober, im Plenum des Europäischen Parlaments dazu Stellung nehmen, inwieweit hierbei die geltende Fluggastrechte-Verordnung beachtet wird.

„Die Flugstreichungen bei Ryanair werfen eine Reihe von Fragen auf, die wir gerne beantwortet hätten. Wahrt die Airline die Rechte von Passagieren? Klärt sie ihre Kundinnen und Kunden ausreichend über deren Rechte auf? Die Berichte von Reisenden lassen eher das Gegenteil vermuten. Für das Personal bedeuten die Streichungen zudem massive Einkommensverluste, denn es wird nur bezahlt, wenn Flugzeuge abheben“, sagt der SPD-Europaabgeordnete Ismail Ertug. „Die Airline will sich offenbar auf Kosten der Passagiere und ihrer Mitarbeiter durch diese selbstverschuldete Krise wurschteln. Die Kommission muss uns erklären, was sie tut, um eine solche eklatante Missachtung geltender Passagierrechte zu unterbinden und wie sie gegen die zweifelhaften Methoden und Geschäftsmodelle der Billigflieger vorgehen will, um Sicherheit und gute Arbeitsbedingungen im europäischen Luftverkehr sicherzustellen.“

Ryanair hat im September angekündigt, bis März 2018 ungefähr 20.000 Flüge zu streichen. Mehr als 700.000 Passagiere sollen hiervon betroffen sein. Die Stornierungen sind nach Angaben der Airline nötig, um Personalengpässe aufgrund einer verfehlten Urlaubsplanung abzufedern. Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere bei der kurzfristigen Absage von Flügen eine Reihe von Ansprüchen. Dazu gehören unter anderem Flugpreiserstattung oder Umbuchung, aber auch das Recht auf Ersatzbeförderung sowie auf Kostenerstattung und in bestimmten Fällen auch auf Entschädigung.

Insbesondere die Regelung für Entschädigungen muss laut Ismail Ertug angesichts der aktuellen Fälle eventuell auf den Prüfstand. Derzeit haben Passagiere nur bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Abflug Anspruch auf Entschädigung. „Auch wenn mein Flug beispielsweise 21 Tage vor Abflug storniert wird, habe ich unter Umständen Mehrkosten, Mehraufwand oder schlicht: viel Ärger. Hier muss die EU-Kommission prüfen, ob eine Weiterentwicklung der Fluggastrechte-Verordnung nötig ist und wie diese aussehen könnte.“, so Ertug abschließend.

 
 

 

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